RS Vwgh 2008/11/27 2008/03/0091

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Veröffentlicht am 27.11.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
93 Eisenbahn

Norm

B-VG Art130 Abs2;
B-VG Art18 Abs2;
EisenbahnG 1957 §12 Abs1 idF 1976/305;
EisenbahnG 1957 §12 Abs4;
EisenbahnG 1957 §49 Abs2;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/03/0092

Rechtssatz

Im Erkenntnis vom 17. Juni 1986, VfSlg 10912/1986 hat der Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass Zweifel über das Vorliegen der von § 12 Abs 1 EisenbahnG 1957 geforderten Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsübertragung im Verfahren über ein Rechtsmittel gegen den Genehmigungsbescheid ausgeräumt werden können. Es trifft nicht zu, dass die betroffene Partei über keine Möglichkeit verfügt, zu überprüfen, ob die Behörde ihren Ermessensspielraum richtig ausgeübt hat. Vielmehr konnte sie unter dem Gesichtspunkt der Zuständigkeit auch die Frage aufwerfen, ob für die Übertragung der Zuständigkeit an den Landeshauptmann die gesetzlich geforderten Voraussetzungen bestanden (am Inhalt der nunmehr in § 12 Abs 4 EisenbahnG 1957 geregelten Voraussetzungen für die Zuständigkeitsübertragung hat sich nichts geändert).

Schlagworte

Ermessen besondere RechtsgebieteErmessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008030091.X04

Im RIS seit

25.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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