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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art130 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/03/0092Rechtssatz
Im Erkenntnis vom 17. Juni 1986, VfSlg 10912/1986 hat der Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass Zweifel über das Vorliegen der von § 12 Abs 1 EisenbahnG 1957 geforderten Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsübertragung im Verfahren über ein Rechtsmittel gegen den Genehmigungsbescheid ausgeräumt werden können. Es trifft nicht zu, dass die betroffene Partei über keine Möglichkeit verfügt, zu überprüfen, ob die Behörde ihren Ermessensspielraum richtig ausgeübt hat. Vielmehr konnte sie unter dem Gesichtspunkt der Zuständigkeit auch die Frage aufwerfen, ob für die Übertragung der Zuständigkeit an den Landeshauptmann die gesetzlich geforderten Voraussetzungen bestanden (am Inhalt der nunmehr in § 12 Abs 4 EisenbahnG 1957 geregelten Voraussetzungen für die Zuständigkeitsübertragung hat sich nichts geändert).
Schlagworte
Ermessen besondere RechtsgebieteErmessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008030091.X04Im RIS seit
25.12.2008Zuletzt aktualisiert am
24.02.2017