Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
29.06.2015Norm
FPG §31 Abs1Rechtssatz
Rechtssatz 3
Liegt keine der Voraussetzungen des § 31 FPG vor, hält sich der Fremde gemäß § 31 Abs. 1a FPG nicht rechtmäßig im Bundesgebiet auf,.Liegt keine der Voraussetzungen des Paragraph 31, FPG vor, hält sich der Fremde gemäß Paragraph 31, Absatz eins a, FPG nicht rechtmäßig im Bundesgebiet auf,.
§ 52 FPG ist anwendbar.Paragraph 52, FPG ist anwendbar.
Aufgrund der Überschreitung der 3-Monats-Frist ist der Aufenthalt des Beschwerdeführers nicht mehr durch den spanischen Aufenthaltstitel gerechtfertigt.
Schlagworte
rechtmäßiger Aufenthalt, Rückkehrentscheidung, spanischerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2015:I403.1401112.2.03Zuletzt aktualisiert am
20.01.2016