Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
22.07.2015Norm
PVG §12 Abs1 litaRechtssatz
Rechtssatz 1
Im vorliegenden Fall ist es unbestritten, dass die Installierung eines elektronischen Zutrittssystems an einer Schule eine Maßnahme ist, die nicht über den Bereich dieser Schule hinausreicht. Eine Zuständigkeit des Fachausschusses gemäß § 12 Abs. 1 lit. a PVG ist daher ausgeschlossen.Im vorliegenden Fall ist es unbestritten, dass die Installierung eines elektronischen Zutrittssystems an einer Schule eine Maßnahme ist, die nicht über den Bereich dieser Schule hinausreicht. Eine Zuständigkeit des Fachausschusses gemäß Paragraph 12, Absatz eins, Litera a, PVG ist daher ausgeschlossen.
Schlagworte
Mitwirkung Fachausschuss, Wirkungsbereich Dienststellenausschuss,European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2015:W213.2013221.1.01Zuletzt aktualisiert am
14.03.2016