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10/07 Verwaltungsgerichtshof;Norm
VwGG §34 Abs1;Betreff
N gegen Bundesminister für Landesverteidigung vom 13. Oktober 1989, Zl. 694.590/1-2.5/89, betreffend Befreiung vom ordentlichen Präsenzdienst
Spruch
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Begründung
Der angefochtene Bescheid wurde nach den Behauptungen in der Beschwerde dem Beschwerdeführer am 25. Oktober 1989 zugestellt. Der letzte Tag der sechswöchigen Beschwerdefrist gemäß § 26 Abs. 1 VwGG war daher Mittwoch, der 6. Dezember 1989.
Die vorliegende, am 11. Dezember 1989 zur Post gegebene Beschwerde ist verspätet. Sie war daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen Versäumung der Einbringungsfrist ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluß zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110296.X00Im RIS seit
16.01.1990