RS Bvwg 2016/2/1 W224 2111171-1

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Veröffentlicht am 01.02.2016
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

01.02.2016

Rechtssatz

Rechtssatz 1

Da es sich bei der von der Beschwerdeführerin besuchten Schulform um eine Handelsakademie für Berufstätige handelt, ist eine Anerkennung der Berufstätigkeit der Beschwerdeführerin als rücksichtswürdiger Grund für das Unterschreiten des Mindestausmaßes an Wochenstunden geradezu undenkbar ist.

Schlagworte

Beendigung des Schulbesuchs, Endigungsgründe, rücksichtswürdige
Gründe, Studenteneigenschaft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2016:W224.2111171.1.01

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2016
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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