Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
01.02.2016Norm
SchUG-BKV §32 Abs1 Z4Rechtssatz
Rechtssatz 1
Da es sich bei der von der Beschwerdeführerin besuchten Schulform um eine Handelsakademie für Berufstätige handelt, ist eine Anerkennung der Berufstätigkeit der Beschwerdeführerin als rücksichtswürdiger Grund für das Unterschreiten des Mindestausmaßes an Wochenstunden geradezu undenkbar ist.
Schlagworte
Beendigung des Schulbesuchs, Endigungsgründe, rücksichtswürdigeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2016:W224.2111171.1.01Zuletzt aktualisiert am
17.02.2016