RS Bvwg 2016/2/8 W208 2118622-1

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Veröffentlicht am 08.02.2016
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

08.02.2016

Rechtssatz

Rechtssatz 3

Die längere Bahnfahrtdauer kann nicht als ausreichender Grund dafür angesehen werden, dass ein Zeuge das für seine Beförderung vorgesehene Massenbeförderungsmittel nicht benützt (VwGH 17.02.1986, 85/15/0066).

Schlagworte

Fahrtdauer, Massenbeförderungsmittel, Zeugengebühr, Zumutbarkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2016:W208.2118622.1.03

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2016
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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