Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
08.02.2016Norm
GebAG §3 Abs1 Z1Rechtssatz
Rechtssatz 3
Die längere Bahnfahrtdauer kann nicht als ausreichender Grund dafür angesehen werden, dass ein Zeuge das für seine Beförderung vorgesehene Massenbeförderungsmittel nicht benützt (VwGH 17.02.1986, 85/15/0066).
Schlagworte
Fahrtdauer, Massenbeförderungsmittel, Zeugengebühr, ZumutbarkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2016:W208.2118622.1.03Zuletzt aktualisiert am
23.02.2016