TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/26 89/10/0240

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Veröffentlicht am 26.11.1990
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Index

L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich;
10/07 Verwaltungsgerichtshof;

Norm

NatSchG OÖ 1982 §17 Abs4;
NatSchG OÖ 1982 §39 Abs1;
NatSchG OÖ 1982 §39 Abs4;
NatSchG OÖ 1982 §5 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Kirschner und die Hofräte Mag. Onder, Dr. Puck, Dr. Waldner und Dr. Novak als Richter, im Beisein der Schriftführerin Regierungskommissär Mag. Kirchner, über die Beschwerden 1.) des M und 2.) der A gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 25. Oktober 1989, Zl. N-100212/1-I/Bü-1989, betreffend einen naturschutzbehördlichen Entfernungsauftrag, zu Recht erkannt:

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Begründung

1.1. Mit Bescheid vom 23. April 1986 trug die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck (im folgenden: BH) den Beschwerdeführern gemäß § 39 in Verbindung mit den §§ 5 und 17 Abs. 4 des Oberösterreichischen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 1982 - O.ö. NSchG 1982, LGBl. Nr. 80, auf, bis spätestens 20. Mai 1986 auf deren Kosten folgende Eingriffe in das Landschaftsbild zu entfernen:

"I. Auf dem Grundstück Nr. 37/3, KG. H, bei den im beiliegenden Lageplan, der mit I gekennzeichnet ist, mit 1 bis 13 gekennzeichneten Badeplätzen:

A) Badeplatz Nr. 2:

1. das an der südlichen Grenze der Pachtfläche befindliche 3 m lange Brett,

2.

das daran anschließende, etwa 1 m lange Brett,

3.

das an der nördlichen Grenze der Pachtfläche

befindliche, etwa 2 m große Liegebrett aus Holz auf 20 - 40 cm (verlaufend) hohen Holzpfosten

B) Badeplatz Nr. 3:

1.

einen Holztisch mit 2 Bänken,

2.

das 3 x 3,5 m große Sonnenbrett,

3.

4 alte Autoreifen,

4.

einen verrosteten Rasenmäher,

5.

eine Holzkiste westlich der Sitzgelegenheit,

6.

die provisorische Ufersicherung in Form einer 3 m langen Holzlatte mit aufgeschraubten Gummiwalzen (2 Stück),

7.

den in den See hinein verlegten Weg auf eine Länge von 7 m

C) Badeplatz Nr. 4:

1.

die Abgangsstufe in den Zellersee,

2.

den etwa 1 m langen Weg in den See, bestehend aus Ziegeln (teilweise Betonschalziegel),

3.

die 2 m nördlich davon befindliche Natursteinplatte im See

D) Badeplatz Nr. 5:

1.

das verwitterte Sonnenbrett im Ausmaß von 3,7 x 6 m,

2.

die Holzsitzbank am Seeufer,

3.

ein Holztisch mit 2 Bänken auf Holzpflöcken,

4.

eine weitere Bank auf Holzpflöcken direkt bei den Sträuchern,

5.

die vor der Bank am Seeufer befindliche, etwa 80 x 140 cm große Plattform aus Brettern,

6.

die Begrenzung der Badefläche mit Holzpflöcken,

7.

die als Zugang verlegten Bretter auf dem Platz,

8.

den provisorischen Tisch auf Winkeleisen mit einem Ausmaß von 1 x 1,5 m,

9.

die vor diesem Tisch befindliche Bank auf 4 Holzpflöcken

E) Badeplatz Nr. 6:

1.

das 4 x 7 m große verwitterte Sonnenbrett,

2.

den blauen Sonnenschirm,

3.

den provisorischen Griller,

4.

den Tisch, bestehend aus einem Brett auf zwei Holzpflöcken mit einer Höhe von 1 m,

5.

die vor dieser Pachtfläche im See verlegten 14 Platten und 4 Ziegelsteine,

6.

die in Fortsetzung dieses im See verlegten Weges an Land befindliche Platte

F) Badeplatz Nr. 7:

1.

den Holztisch mit 2 Bänken auf Pflöcken,

2.

20 Betonplatten im Ausmaß von 30 x 30 cm, die auf dem Boden verlegt sind,

3.

20 Betonplatten, die im See verlegt sind,

4.

die Feuerstelle auf der Fläche,

5.

Die an der Westseite der Pachtfläche befindliche Einfriedung in Form von Pflöcken (Winkeleisen) mit 1 m hoch gespannten Draht,

6.

den westlich der unter Punkt 1. beschriebenen Sitzgelegenheit befindlichen alten Griller,

7.

den Holzlattenrost, der zur Lagerung der Boote dient

G) Badeplatz Nr. 8:

1.

den Holztisch mit 3 Holzbänken (Tischhöhe ca. 80 cm, Gesamtanlage ca. 2 m2) samt Eisenkette, die diese Sitzgelegenheit sichert,

2.

die Einfriedung an der nordöstlichen Grundstücksecke in Form eines etwa 1,7 m hohen und ca. 5 m langen Schilfmattenzaunes,

3.

20 Platten im Ausmaß von 30 x 30 cm, die am Grundstück als Weg verlegt sind,

4.

20 Platten, welche im See verlegt sind,

5.

eine Feuerstelle,

6.

den an der Westseite errichteten 1 m hohen Zaun in Form von Winkeleisen als Pflöcken mit Drahtbespannung

7.

das kleine hölzerne Brett mit der Aufschrift "Betreten verboten",

8.

das provisorische Gartentor in Form eines Holzlattenzaunfeldes an der westlichen Grenze der Pachtfläche,

9.

das unmittelbar seeseitig befindliche Brett mit 7 Garderobehaken,

10.

den etwa 2,5 m langen Holzlattenrost bei der Schilfmatte

H) Badeplatz Nr. 9:

1.

den Holztisch mit 2 Holzbänken,

2.

die Einfriedung der Pachtfläche mit kleinen Holzpflöcken und gespannter Schnur

3.

die an der südlichen Grenze der Pachtfläche aufgestellte Schilfmatte mit einer Länge von 12 m und einer Höhe von 1 m,

4.

die kleine Umkleidekabine, bestehend aus einer Schilfmatteneinzäunung,

5.

die 30 im See verlegten Platten,

6.

den etwa 1,10 m langen Betonpflock, der den Seeinstieg bildet,

7.

die etwa 70 x 120 cm große Sandkiste aus Plastik im Süden der Pachtfläche

I) Badeplatz Nr. 10:

1.

das 180 x 300 cm große rötlich gestrichene Sonnenbrett samt Holzpflöcken,

2.

den Holztisch und die beiden Holzbänke,

3.

den Schilfmattenzaun mit einer Höhe von 1 m und Länge von 12 m an der südlichen Grenze der Pachtfläche,

4.

die Einfriedung an der Westseite der Pachtfläche in Form von Holzpflöcken, an denen ein blaues Seil gespannt ist,

5.

die 10 im See verlegten Waschbetonplatten,

6.

die am Seeufer verlegte Waschbetonplatte,

7.

das etwa 1 x 1 m große und mit Sand gefüllte Kinderplanschbecken,

8.

den am Seeufer befindlichen 1 m hohen und ca. 1,2 m langen Bretterverschlag,

9.

die beiden rund 50 cm breiten und 2,5 m langen verwitterten Holzbretter bei diesem Brettverschlag

J) Badeplatz Nr. 11:

1.

den Holztisch und die beiden Holzbänke,

2.

das kleine Sonnenbrett aus Holzlatten,

3.

die 12 im See verlegten Waschbetonplatten,

4.

das kleine grüne Eisengestell, welches mit 4 Holzbrettern in der Länge von ca. 1,50 m belegt ist

K) Badeplatz Nr. 12:

1.

den Holztisch und die beiden Holzbänke,

2.

die Einzäunung der Pachtfläche mit einem ca. 1 m hohen Gitterzaun,

3.

die im Westen der Pachtfläche gepflanzte Hecke aus Liguster,

4.

die auf die Eiche führende ca. 2,5 - 3 m lange Strickleiter,

5.

die Abgangsstiege aus Stein zum See, bestehend aus 2 Natursteinstufen

L) Badeplatz Nr. 13:

1.

die Einzäunung der Badefläche an der Westseite mit einem ca. 1 m hohen Maschendrahtzaun,

2.

den an der südlichen Ecke dieser Fläche befindlichen 2 m hohen und 3,5 m langen Schilfmattenzaun

II. Auf dem Grundstück Nr. 1/1, KG. H, bei den im beiliegenden Lageplan, der mit II gekennzeichnet ist, mit 1 bis 60 gekennzeichneten Badeplätzen:

A) Badeplatz Nr. 60:

1.

den etwa 1,5 m langen und 1 m breiten Holztisch mit den beiden Bänken,

2.

das Sonnenbrett auf Pflöcken,

3.

die Schilfmatte, die das Sonnenbrett umgibt,

4.

den Sandspielplatz

B) Badeplatz Nr. 58:

1.

die Hütte mit Flachdach,

2.

die Einzäunung dieser Fläche aus Schilfmatten,

3.

die als Hecke gepflanzten Fichten,

4.

das Gartentor als Feld eines Jägerzaunes,

5.

die Sitzgelegenheit in Form von 2 etwa 20 cm hohen Holzstämmen samt Holzbrett,

6.

die Ufersicherung in Form von etwa 1,80 m langen Holzbrettern und Holzpflöcken

C) Badeplatz Nr. 57:

1.

die Einfriedung des Grundstückes durch einen Eisendrahtzaun,

2.

den Holztisch samt 4 Holzbänken,

3.

das Sonnenbrett,

4.

die Holzhütte,

5.

das Eingangstor in der Art eines Jägerzaunfeldes,

6.

die grüne und ca. 1 m lange Eisenkiste,

7.

2 alte bei den Bäumen befindliche Sonnenschirme,

8.

die 13 unmittelbar bei der Bachmündung verlegten Waschbetonplatten (davon 7 auf Seegrund),

9.

den auf der Badefläche befindlichen Sonnenschirm,

10. den auf der Badefläche liegenden Plastikschlauch

D) Badeplatz Nr. 56:

1.

den Holztisch mit den beiden Holzbänken,

2.

das Sonnenbrett,

3.

die Holzbank unter der Erle,

4.

das an der Erle angebrachte Schild 'Betreten des Grundstückes verboten Ü Eltern haften für ihre Kinder'

E) Badeplatz Nr. 55:

1.

das Sonnenbrett auf 4 10 - 15 cm hohen Holzpflöcken,

2.

den zerlegbaren Tisch mit 2 Bänken im Ausmaß von etwa 3 x 1,80 m, Tischhöhe ca. 80 cm (Konstruktion aus Holzbrettern bzw. Kanthölzern),

3.

die beiden Holzstämme als provisorische Ufersicherung

4.

20 Waschbetonplatten

F) Badeplatz Nr. 54:

1.

die Sitzgruppe, bestehend aus einem Tisch und 2 Bänken mit einem Ausmaß von etwa 1,8 x 3 m, Tischhöhe 80 cm (Konstruktion aus Holzbrettern bzw. Kanthölzern, zerlegbar),

2.

das etwa 1,5 x 2 m große Sonnenbrett auf

4 10 - 15 cm hohen Holzpflöcken,

3.

20 Waschbetonplatten

G) Badeplatz Nr. 53:

1.

die Sitzgruppe, bestehend aus einem Tisch und 2 Bänken mit einem Ausmaß von etwa 1,8 x 3 m, Tischhöhe 80 cm (Konstruktion aus Holzbrettern bzw. Kanthölzern, zerlegbar),

2.

das etwa 1,5 x 2 m große Sonnenbrett auf 4 10 - 15 cm hohen Holzpflöcken,

3.

20 Waschbetonplatten

H) Badeplatz Nr. 52:

1.

den Holztisch und die beiden Holzbänke,

2.

10 Waschbetonplatten als Uferbegrenzung,

3.

20 Waschbetonplatten im See,

4.

die Waschbetonplatten unter dem Tisch und den Bänken,

5.

die Einfriedung der Fläche mit Pflöcken, auf denen eine gelbe Wäscheleine gespannt ist, samt der Ligusterhecke

I) Badeplatz Nr. 51:

1.

die Einfriedung der Pachtfläche mit einer Ligusterhecke,

2.

die 5 m lange und ca. 70 - 80 cm hohe Steinmauer beim See samt 5 Waschbetonplatten,

3.

9 Betonplatten auf der Badefläche,

4.

die Stiege in den See, bestehend aus 6 Stufen mit Eisengeländer,

5.

die Gartentüre aus Holzlatten,

6.

den hölzernen Gartensessel,

7.

den Griller,

8.

den schwarzen Plastikkübel,

9.

die beiden grünen Eisenstangen

J) Badeplatz Nr. 50:

1.

das Liegebrett im Ausmaß von 4 x 4,5 m direkt am Seeufer, das mit einer Einfassung aus Leitschienen versehen ist (teilweise auf Seegrund),

2.

den alten Autoreifen am Baum an der südlichen Grenze der Pachtfläche,

3.

den Holztisch

K) Badeplatz Nr. 49:

1.

das Liegebrett im Ausmaß von 3 x 5 m direkt am Seeufer,

2.

den Holztisch und die beiden Holzbänke,

3.

die Schilfmatte

L) Badeplatz Nr. 48:

1.

die provisorische Bank im Wasser (Holzpflock mit aufgelegtem Brett, ca. 60 cm lang),

2.

die beiden ganzen und den halben Autoreifen,

3.

die 3 Bretterverschläge aus Holz in einem Ausmaß von etwa 1 x 1,5 m,

4.

die 10 im See verlegten Betonplatten,

5.

die Stufen im Hang, bestehend aus Waschbetonplatten

M) Badeplatz Nr. 47:

1.

die Stufen im Hang, bestehend aus 13 Waschbetonplatten,

2.

die kleine Eisenstiege mit 6 Stufen in den See

N) Badeplatz Nr. 46:

1.

die Stufen im Hang, bestehend aus 16 Waschbetonplatten,

2.

die 8 im Wasser verlegten Waschbetonplatten,

3.

die Ufersicherung bzw. Sitzgelegenheiten, bestehend aus längeren Rundhölzern und 2 Holzbrettern auf Holzpfosten direkt am Seeufer,

4.

die Plattform für die Wohnwägen bzw. Zelte in Form von 2 Holzstufen mit Teppichboden,

5.

den aus Ziegelsteinen gemauerten Grill und die danebenliegenden 3 Terrazzoplatten

O) Badeplatz Nr. 45:

1.

die Sandkiste,

2.

die Holzstiege zum See,

3.

die Einfriedung der Pachtfläche im Westen durch Thujen

P) Badeplatz Nr. 44:

1.

die Tischgruppe im Ausmaß von etwa 2 x 2 m,

2.

2 Betonschalsteine, die offensichtlich zu Grillzwecken verwendet werden

Q) Badeplatz Nr. 43:

1.

den Holztisch mit den beiden Holzbänken, bestehend aus Holzbrettern auf massiven Kanthölzern, die miteinander verschraubt sind (etwa 2 x 2 m groß),

2.

4 Waschbetonplatten, auf denen diese Sitzgelegenheiten stehen,

3.

9 Stufen in den See, bestehend aus Rundhölzern bzw. Waschbeton- und Natursteinplatten,

4.

eine Holzplattform im Ausmaß von etwa 1 x 2,5 m,

5.

die fast am Seeufer befindlichen quergelegten Holzlatten, die teilweise am Baum bzw. auf einem Pflock

befestigt sind

R) Badeplatz Nr. 42:

1.

das Liegebrett am Seeufer im Ausmaß von etwa 2 x 3,5 m,

2.

6 Marmorplatten

S) Badeplatz Nr. 41:

1.

20 Waschbetonplatten,

2.

9 Waschbetonplatten als Stufen im Hang

T) Badeplatz Nr. 40:

1.

16 Terrazzoplatten,

2.

die Sicherung der Anschüttung durch Holzbretter,

3.

den Stiegenabgang in Treppenform (2 Holzpflöcke, auf denen 6 kleine Latten gelegt sind),

4.

eine Schaufel, einen Plastikkübel, mehrere Kanister und etwas Brennholz

U) Badeplatz Nr. 39:

1.

den Holztisch und die beiden Holzbänke,

2.

die Stufen vom Hang in den See, bestehend aus Platten und Brettern,

3.

die Schilfmatte beim Tisch,

4.

die Einfriedung der Badefläche mit Holzpflöcken und blauer Nylonschnur,

5.

5 alte Autoreifen,

6.

die auf ca. 1 m zusammengeschnittenen und in etwa 50 cm Höhe geschlichteten alten Holzbretter,

7.

die Holzstiege im Wasser

V) Badeplatz Nr. 38:

* den Holztisch und die zwei Holzbänke auf Pflöcken

W) Badeplatz Nr. 37:

1.

den Tisch mit den zwei Holzbänken,

2.

das Sonnenbrett im Ausmaß von etwa 2,5 x 3,6 m,

3.

die Umkleidekabine in Form eines Schilfmattenzaunes,

4.

die Feuerstelle aus roten Ziegeln,

5.

eine Liegeplattform im Ausmaß von etwa 2 x 7 m,

6.

eine Stiege in den See, bestehend aus 3 Stufen

X) Badeplatz Nr. 36:

1.

den Tisch mit 4 Holzbänken auf Pflöcken,

2.

das Sonnenbrett im Ausmaß von 3,6 x 2,2 m,

3.

5 große Betonplatten im Ausmaß von 0,25 x 2 m,

4.

die Feuerstelle

Y) Badeplatz Nr. 35:

Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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