Entscheidungsdatum
13.09.2023Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z5Spruch
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W247 1428792-3/17E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 25.08.2023 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. HOFER, als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX alias XXXX , geboren am XXXX ; StA. Russische Föderation, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.03.2019, Zl. XXXX , nach der Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 25.08.2023, zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. HOFER, als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 alias römisch 40 , geboren am römisch 40 ; StA. Russische Föderation, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.03.2019, Zl. römisch 40 , nach der Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 25.08.2023, zu Recht:
A)
I. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides wird mit der Maßgabe abgewiesen, dass dieser zu lauten hat: „Gemäß § 52 Abs. 1 Z 2 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100/2005, idgF., iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I. Nr. 87/2012, idgF., wird gegen Sie eine Rückkehrentscheidung erlassen.“römisch eins. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch eins. des angefochtenen Bescheides wird mit der Maßgabe abgewiesen, dass dieser zu lauten hat: „Gemäß Paragraph 52, Absatz eins, Ziffer 2, Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,, idgF., in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), Bundesgesetzblatt römisch eins. Nr. 87 aus 2012,, idgF., wird gegen Sie eine Rückkehrentscheidung erlassen.“
II. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt III. des angefochtenen Bescheides wird mit der Maßgabe stattgegeben, dass dieser zu lauten hat: „Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG wird gegen Sie ein auf die Dauer von 4 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen.“römisch zwei. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch drei. des angefochtenen Bescheides wird mit der Maßgabe stattgegeben, dass dieser zu lauten hat: „Gemäß Paragraph 53, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer eins, FPG wird gegen Sie ein auf die Dauer von 4 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen.“
III. Im Übrigen wird die Beschwerde gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, idgF., iVm §§ 52 Abs. 9, 55 Abs. 4 FPG iVm § 18 Abs. 2 Z 1 BFA-VG, als unbegründet abgewiesen.
B) römisch drei. Im Übrigen wird die Beschwerde gemäß Paragraph 28, Absatz 2, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013,, idgF., in Verbindung mit Paragraphen 52, Absatz 9, 55, Absatz 4, FPG in Verbindung mit Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer eins, BFA-VG, als unbegründet abgewiesen., B)
Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
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Hinweis zur gekürzten Ausfertigung:
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch, sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten. Der beschwerdeführenden Partei wurde die Niederschrift durch Hinterlegung im Akt am 28.08.2023 und der Verwaltungsbehörde am selben Tage zugestellt.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Paragraph 29, Absatz 2 a, VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch, sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Der beschwerdeführenden Partei wurde die Niederschrift durch Hinterlegung im Akt am 28.08.2023 und der Verwaltungsbehörde am selben Tage zugestellt.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 25.08.2023
verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, weil ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 25.08.2023 , verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, weil ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
gekürzte AusfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2023:W247.1428792.3.00Im RIS seit
10.10.2023Zuletzt aktualisiert am
10.10.2023