Entscheidungsdatum
18.09.2023Norm
BiBuG 2014 §57Spruch
, ,
W170 2253295-1/19E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 08.08.2023 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES:
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Thomas MARTH über die Beschwerde von XXXX , geb XXXX , unvertreten, gegen den Bescheid des Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich vom 04.10.2022, ZI. SUSP-W-ID309108/21/UL, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung , Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Thomas MARTH über die Beschwerde von römisch 40 , geb römisch 40 , unvertreten, gegen den Bescheid des Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich vom 04.10.2022, ZI. SUSP-W-ID309108/21/UL, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung
I. zu Recht erkannt:römisch eins. zu Recht erkannt:
A) Die Beschwerde gegen Spruchpunkt II. des Bescheides wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG abgewiesen.A) Die Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch zwei. des Bescheides wird gemäß Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG abgewiesen.
B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
II. beschlossen: römisch zwei. beschlossen:
A) Die Beschwerde gegen Spruchpunkt I. des Bescheides wird gemäß § 28 Abs. 2, 31 VwGVG zurückgewiesen.A) Die Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch eins. des Bescheides wird gemäß Paragraph 28, Absatz 2, 31, VwGVG zurückgewiesen.
B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.,
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Paragraph 29, Absatz 2 a, VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 08.08.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die belangte Behörde am 08.08.2023 ausdrücklich verzichtet wurde und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die beschwerdeführende Partei innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 08.08.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die belangte Behörde am 08.08.2023 ausdrücklich verzichtet wurde und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die beschwerdeführende Partei innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
Berufsausübung gekürzte Ausfertigung Widerruf Wirtschaftskammer ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2023:W170.2253295.1.00Im RIS seit
20.09.2023Zuletzt aktualisiert am
20.09.2023