Entscheidungsdatum
06.10.2023Norm
ASVG §258Spruch
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G305 2273702-2/4E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 02.10.2023 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Dr. Ernst MAIER, MAS als Einzelrichter über die gegen den Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle XXXX , vom XXXX 2023, VSNR: XXXX , erhobene Beschwerde der XXXX , XXXX , XXXX , vertreten durch Dr. Georg SCHUCHLENZ, Rechtsanwalt, Am Sonnenhang 24, 9081 Reifnitz, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 02.10.2023 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Dr. Ernst MAIER, MAS als Einzelrichter über die gegen den Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle römisch 40 , vom römisch 40 2023, VSNR: römisch 40 , erhobene Beschwerde der römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , vertreten durch Dr. Georg SCHUCHLENZ, Rechtsanwalt, Am Sonnenhang 24, 9081 Reifnitz, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 02.10.2023 zu Recht:
A) Der Bescheid vom XXXX 2023 wird aufgehoben.A) Der Bescheid vom römisch 40 2023 wird aufgehoben.
B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
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Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 02.10.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, daDiese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 02.10.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da
X auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführende Partei / den Rechtsvertreter der beschwerdeführenden Partei am 02.10.2023 ausdrücklich verzichtet wurde.
X auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die belangte Behörde am 02.10.2023 ausdrücklich verzichtet wurde.
Schlagworte
gekürzte Ausfertigung Prozesshindernis der entschiedenen Sache WitwenrenteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2023:G305.2273702.2.00Im RIS seit
31.10.2023Zuletzt aktualisiert am
31.10.2023