Entscheidungsdatum
15.12.2023Norm
Bgld. LVwGG §22 Abs1 Z2Spruch
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W293 2277063-1/17E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 21.11.2023 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin MMag. Dr. Monika ZWERENZ, LL.M. als Vorsitzende und die Richter Dr. Heinz VERDINO und Dr. Verena JEDLICZKA-MESSNER als Beisitzer im Amtsenthebungsverfahren betreffend XXXX nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin MMag. Dr. Monika ZWERENZ, LL.M. als Vorsitzende und die Richter Dr. Heinz VERDINO und Dr. Verena JEDLICZKA-MESSNER als Beisitzer im Amtsenthebungsverfahren betreffend römisch 40 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:
A) XXXX wird gemäß § 22 Abs. 1 Z 2 Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz (Bgld. LVwGG) ihres Amtes als Mitglied des Landesverwaltungsgerichts Burgenland wegen Amtsunfähigkeit enthoben.A) römisch 40 wird gemäß Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 2, Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz (Bgld. LVwGG) ihres Amtes als Mitglied des Landesverwaltungsgerichts Burgenland wegen Amtsunfähigkeit enthoben.
B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
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Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann ein Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann ein Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Paragraph 29, Absatz 2 a, VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der oben bezeichneten mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, weil ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die dazu berechtigten Parteien innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der oben bezeichneten mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, weil ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die dazu berechtigten Parteien innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
Amtsenthebung gekürzte Ausfertigung Landesverwaltungsrichter RichterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2023:W293.2277063.1.00Im RIS seit
02.01.2024Zuletzt aktualisiert am
02.01.2024