Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Vertretung in Einzelpersonalangelegenheiten; Entscheidung des DA und Information darüberRechtssatz
Konkrete Unterstützungsansuchen an den DA oder einzelne seiner Mitglieder wurden nicht gestellt. Der DA war daher nicht dazu verpflichtet, die Angelegenheiten des Antragstellers einer formellen Beschlussfassung zuzuführen. Festgestellt wird auch, dass sich die vom Antragsteller eingebundenen Mitglieder des DA seiner Probleme versucht haben anzunehmen und als einzelne Personalvertreter nicht untätig geblieben sind. Die PVAB kann keine Rechtswidrigkeit in der Geschäftsführung des DA erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2026:A32.PVAB.25Zuletzt aktualisiert am
21.07.2026