Norm
PVG §9 Abs2 litaSchlagworte
Verfahren nach PVG; Mitteilung beabsichtigter MaßnahmenRechtssatz
Im vorliegenden Fall ist die Vorgangsweise des DL, den ZA im Wege eines Einsichtsverkehrs von einer allgemeinen Personalangelegenheit zu verständigen, strittig. Der DL hat den ZA mittels Einsichtsverkehrs von der beabsichtigten Erlassung einer Regelung betreffend die Gültigkeit von Sprachprüfungen in Kenntnis gesetzt. Aus den vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass neben dem ZA eine weitere Anzahl von dienstgeberseitigen Dienststellen zur Stellungnahme aufgerufen waren. Daraus ergibt sich, dass über die finale Ausgestaltung des Erlasses noch kein abschließender Konsens des DG vorgelegen ist. Der ZA kann nur dann eine geplante Personalmaßnahme beurteilen, wenn ihm ein endgültiger Vorschlag des DG vorliegt. Dies war im vorliegenden Vorgang nicht der Fall. Es ist dem ZA nicht zumutbar, die Entscheidungsfindung des DG im Vorfeld zu antizipieren und darauf seine Beratungen und Beschlüsse zu stützen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2026:B2.PVAB.26Zuletzt aktualisiert am
24.07.2026