Norm
§13 Abs1 Z7 B-GlBGDiskriminierungsgrund
WeltanschauungDiskriminierungstatbestand
Beendigung des DienstverhältnissesText
BUNDES-GLEICHBEHANDLUNGSKOMMISSION
Senat IISenat römisch zwei
Das gegenständliche Gutachten kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.Das gegenständliche Gutachten kann gemäß Paragraph 23 a, Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.
Wien, Jänner 2026
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2026