RS Lvwg 2026/4/23 LVwG-1-164/2025-R10

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.2026
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

23.04.2026

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §3 Abs1
ASchG 1994 §7
ASchG 1994 §60 Abs1
ASchG 1994 §130 Abs1 Z19
VstG §5 Abs1 zweiter Satz

Rechtssatz

Gerade bei Arbeiten, bei denen die Arbeitnehmer gezwungen sind, einen Gehörschutz zu tragen, damit sie keine gesundheitlichen Folgen durch Maschinenlärm davontragen, ist es wichtig, dass nicht noch zusätzliche Produkte, wie In-Ear-Kopfhörer etc. das Gehör beeinträchtigen, damit wenigstens laut gesprochene oder geschriene Befehle gehört werden können.

Arbeitgeber haben daher darauf zu achten, dass keiner ihrer Mitarbeiter unter dem Gehörschutz solche Produkte trägt.

Schlagworte

Arbeitnehmerschutz, Kopfhörer unter Gehörschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2026:LVwG.1.164.2025.R10

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2026
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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