Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
23.04.2026Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASchG 1994 §3 Abs1Rechtssatz
Gerade bei Arbeiten, bei denen die Arbeitnehmer gezwungen sind, einen Gehörschutz zu tragen, damit sie keine gesundheitlichen Folgen durch Maschinenlärm davontragen, ist es wichtig, dass nicht noch zusätzliche Produkte, wie In-Ear-Kopfhörer etc. das Gehör beeinträchtigen, damit wenigstens laut gesprochene oder geschriene Befehle gehört werden können.
Arbeitgeber haben daher darauf zu achten, dass keiner ihrer Mitarbeiter unter dem Gehörschutz solche Produkte trägt.
Schlagworte
Arbeitnehmerschutz, Kopfhörer unter GehörschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2026:LVwG.1.164.2025.R10Zuletzt aktualisiert am
04.05.2026