RS Lvwg 2025/4/2 LVwG 52.28-1070/2020

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Veröffentlicht am 02.04.2025
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

02.04.2025

Index

80/02 Forstrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Frage der Waldeigenschaft ist für einen Wiederbewaldungsauftrag nach § 172 Abs 6 lit a ForstG eine Vorfrage im Sinne des § 38 AVG. Nicht zur Waldfläche zählt dabei jene Nichtwaldfläche am Waldrand, der von den forstlichen Randgewächsen überschirmt wird (vgl. VwGH 22.03.1999, 96/10/0204).Die Frage der Waldeigenschaft ist für einen Wiederbewaldungsauftrag nach Paragraph 172, Absatz 6, Litera a, ForstG eine Vorfrage im Sinne des Paragraph 38, AVG. Nicht zur Waldfläche zählt dabei jene Nichtwaldfläche am Waldrand, der von den forstlichen Randgewächsen überschirmt wird vergleiche VwGH 22.03.1999, 96/10/0204).

Schlagworte

Vorfrage, Waldeigenschaft, Wiederbewaldungsauftrag, Forstgesetz, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2025:LVwG.52.28.1070.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2026
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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