Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
11.06.2025Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
TNRSG §5d Abs1 Z2Rechtssatz
Die Verwendung der Angaben „CBD-reiche Hanfblüten“ und „100% legal CBD“ auf einem pflanzlichen Raucherzeugnis verstößt nicht gegen § 5d Abs 1 Z 2 TNRSG, da sie nicht den Eindruck eines gesundheitlichen Nutzens vermitteln.Die Verwendung der Angaben „CBD-reiche Hanfblüten“ und „100% legal CBD“ auf einem pflanzlichen Raucherzeugnis verstößt nicht gegen Paragraph 5 d, Absatz eins, Ziffer 2, TNRSG, da sie nicht den Eindruck eines gesundheitlichen Nutzens vermitteln.
Schlagworte
pflanzliches Raucherzeugnis, Kennzeichnung, Packung, Außenverpackung, Gesundheit, Nutzen, Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. NichtraucherschutzgesetzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2025:LVwG.30.30.1183.2025Zuletzt aktualisiert am
13.05.2026