Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
20.06.2025Index
83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 2002 §2 Abs3a Z4Rechtssatz
Weder aus der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes noch aus der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist ableitbar, dass das Vorliegen anlagenrechtlicher Genehmigungen zwingend Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmales der Einhaltung aller einschlägigen Rechtsvorschriften im Sinne des § 2 Abs 3a Z 4 AWG 2002 ist.Weder aus der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes noch aus der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist ableitbar, dass das Vorliegen anlagenrechtlicher Genehmigungen zwingend Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmales der Einhaltung aller einschlägigen Rechtsvorschriften im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3 a, Ziffer 4, AWG 2002 ist.
Schlagworte
Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften, Genehmigungen, keine zwingende Voraussetzung, Abfallwirtschaftsgesetz 2002European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2025:LVwG.46.24.3144.2024Zuletzt aktualisiert am
19.05.2026