RS Lvwg 2025/7/17 LVwG 70.22-1640/2025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.07.2025
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

17.07.2025

Index

L50006 Pflichtschule allgemeinbildend Steiermark
L50506 Schulbau Schulerhaltung Steiermark
L50806 Berufsschule Steiermark
70/02 Schulorganisation

Norm

StPEG 2004 §23 Abs2
SchOG §21
  1. SchOG § 21 gültig von 01.09.2018 bis 31.08.2019 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 101/2018
  2. SchOG § 21 gültig von 16.09.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. SchOG § 21 gültig von 10.07.2014 bis 15.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2014
  4. SchOG § 21 gültig von 09.08.2008 bis 09.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 116/2008
  5. SchOG § 21 gültig von 31.12.1996 bis 08.08.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 766/1996
  6. SchOG § 21 gültig von 14.05.1993 bis 30.12.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 323/1993

Rechtssatz

Eine Schule, der zur Umsetzung sportlicher Schwerpunkte zusätzliche Lehrerstunden zugewiesen sind und die in Kooperation mit einem Fachverband ein in den Stundenplan integriertes Trainingsprogramm anbietet, dessen Teilnahme ausschließlich den eigenen Schülern vorbehalten ist und bei dem versäumter Unterricht durch geblockte Nachholung ausgeglichen wird, verwirklicht ein individuelles Bildungsziel, das – unabhängig davon, ob es sich um eine im Sinne des § 21f Schulorganisationsgesetz ausgewiesene Schwerpunktschule handelt – einen sprengelfremden Schulbesuch gemäß § 23 Abs 2 StPEG rechtfertigt.Eine Schule, der zur Umsetzung sportlicher Schwerpunkte zusätzliche Lehrerstunden zugewiesen sind und die in Kooperation mit einem Fachverband ein in den Stundenplan integriertes Trainingsprogramm anbietet, dessen Teilnahme ausschließlich den eigenen Schülern vorbehalten ist und bei dem versäumter Unterricht durch geblockte Nachholung ausgeglichen wird, verwirklicht ein individuelles Bildungsziel, das – unabhängig davon, ob es sich um eine im Sinne des Paragraph 21 f, Schulorganisationsgesetz ausgewiesene Schwerpunktschule handelt – einen sprengelfremden Schulbesuch gemäß Paragraph 23, Absatz 2, StPEG rechtfertigt.

Schlagworte

Antrag, Erziehungsberechtigte, sprengelfremder Schulbesuch, individuelles Bildungsziel, Lehrerstunden, Ausnahmen, Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004, Schulorganisationsgesetz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2025:LVwG.70.22.1640.2025

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2026
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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