Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
04.11.2025Index
90/02 KraftfahrrechtNorm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit im Sinne des § 57a Abs 2 KFG ist der persönliche Eindruck vom Betroffenen entscheidend, weshalb nach der Judikatur eine Verhandlung durchzuführen ist und aufgrund des persönlichen Eindrucks eine Zukunftsprognose des künftigen Verhaltens des Betroffenen zu erstellen ist (Ra 2022/11/0025; Ra 2018/11/0125 ua).Für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Paragraph 57 a, Absatz 2, KFG ist der persönliche Eindruck vom Betroffenen entscheidend, weshalb nach der Judikatur eine Verhandlung durchzuführen ist und aufgrund des persönlichen Eindrucks eine Zukunftsprognose des künftigen Verhaltens des Betroffenen zu erstellen ist (Ra 2022/11/0025; Ra 2018/11/0125 ua).
Schlagworte
Kraftfahrgesetz 1967, Beurteilung, Vertrauenswürdigkeit, vertrauenswürdig, Eindruck, persönlich, Verhandlung, Zukunftsprognose, künftig, Verhalten, BetroffenerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2025:LVwG.41.15.3328.2025Zuletzt aktualisiert am
29.07.2026