RS Lvwg 2026/2/4 LVwG 50.7-2124/2025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.2026
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

04.02.2026

Index

8200 Bauordnung
8000 Raumordnung

Norm

Stmk. BauG §26 Abs1 Z1
StROG §30 Abs1 Z1

Rechtssatz

§ 26 Abs 1 Z 1 Stmk BauG gewährt im Zusammenhang mit der Widmungskategorie „Reines Wohngebiet“ nur insoweit einen Immissionsschutz, als es sich um sonstige Gebäude, die keine Wohnbauten sind, im Sinne von § 30 Abs 1 Z 1 StROG handelt (vgl VwGH 18.06.2013, 2001/06/0143; 31.05.2012, 2010/06/0189; 27.11.2003, 2002/06/0075). Dabei besteht kein Schutz vor Immissionen, die typischerweise von Wohnbauten ausgehen, da diese für die Widmungskategorie üblich und daher von den Nachbarn hinzunehmen sind (vgl VwGH 27.11.2003, 2002/06/0075; 04.04.2002, 2001/06/0093; 24.04.1997, [gemeint] 97/06/0019). Daran ändert auch die relative Größe des Bauvorhabens zu den übrigen Wohnbauten im Wohngebiet nichts (vgl VwGH 18.05.1995, 95/06/0095; 20.10.1994, 93/06/0173).Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer eins, Stmk BauG gewährt im Zusammenhang mit der Widmungskategorie „Reines Wohngebiet“ nur insoweit einen Immissionsschutz, als es sich um sonstige Gebäude, die keine Wohnbauten sind, im Sinne von Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer eins, StROG handelt vergleiche VwGH 18.06.2013, 2001/06/0143; 31.05.2012, 2010/06/0189; 27.11.2003, 2002/06/0075). Dabei besteht kein Schutz vor Immissionen, die typischerweise von Wohnbauten ausgehen, da diese für die Widmungskategorie üblich und daher von den Nachbarn hinzunehmen sind vergleiche VwGH 27.11.2003, 2002/06/0075; 04.04.2002, 2001/06/0093; 24.04.1997, [gemeint] 97/06/0019). Daran ändert auch die relative Größe des Bauvorhabens zu den übrigen Wohnbauten im Wohngebiet nichts vergleiche VwGH 18.05.1995, 95/06/0095; 20.10.1994, 93/06/0173).

Schlagworte

Reines Wohngebiet, Immissionsschutz, sonstige Gebäude, Wohnbauten, relative Größe, Steiermärkisches Baugesetz, Steiermärkisches Raumordnungsgesetz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2026:LVwG.50.7.2124.2025

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2026
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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