Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
09.04.2026Norm
AWG NÖ 1992 §23Rechtssatz
Nur der Spruch eines Abgabenbescheides kann mit einem Rechtsmittel angefochten werden, nicht aber seine Begründung, Hinweise oder darin enthaltene Elemente, die als Rechnung zu qualifizieren sind.
Schlagworte
Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Abfallwirtschaftsgebühr; Abfallwirtschaftsabgabe; Abgabenbescheid; Umsatzsteuer; Rechnung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.AV.24.001.2026Zuletzt aktualisiert am
04.05.2026