Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.04.2026Norm
BAO §4 Abs1Rechtssatz
Im Abgabenverfahren führt der Grundsatz der Zeitbezogenheit der Abgabenregelungen dazu, dass die Anwendung einer neuen Rechtslage in Fällen, in denen der Abgabentatbestand bereits verwirklicht wurde, ausdrücklich anzuordnen wäre (vgl VwGH 898/75, Slg 9315 A/1977; 86/17/0178 uva). Eine solche Anordnung fehlt im NÖ Raumordnungsgesetz 2014.Im Abgabenverfahren führt der Grundsatz der Zeitbezogenheit der Abgabenregelungen dazu, dass die Anwendung einer neuen Rechtslage in Fällen, in denen der Abgabentatbestand bereits verwirklicht wurde, ausdrücklich anzuordnen wäre vergleiche VwGH 898/75, Slg 9315 A/1977; 86/17/0178 uva). Eine solche Anordnung fehlt im NÖ Raumordnungsgesetz 2014.
Schlagworte
Finanzrecht; Standortabgabe; Abgabenbescheid; Zeitbezogenheit; Geschoßfläche; Berechnung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.AV.972.001.2025Zuletzt aktualisiert am
04.05.2026