Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
05.05.2026Norm
ÄrzteG 1998 §68 Abs4 Z1Rechtssatz
Auf die Frage, welchem Wohlfahrtsfonds ein Arzt im Zeitpunkt des Erlöschens seiner Kammerangehörigkeit angehörte, kommt es für die Frage der Gewährung einer Altersversorgung an einen ehemaligen Angehörigen nicht an.
Schlagworte
Freie Berufe; Ärzte; Altersversorgung; Zuständigkeit; Wohlfahrtsfonds; Beschwerdevorentscheidung; Antrag; Zurückweisung; Sache des Verfahrens;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.AV.10.001.2024Zuletzt aktualisiert am
19.05.2026