Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
12.05.2026Norm
KFG 1967 §4 Abs1Rechtssatz
Der Verschuldensvermutung des § 5 Abs 1 VStG kann bei Erkennbarkeit der schweren Fahrzeugmängel nicht erfolgreich das Fehlen technischen Fachwissens entgegengehalten werden, zumal fehlendes technisches Fachwissen nicht davon befreit, für die ordnungsgemäße Wartung der Bauteile durch fachkundige Stellen bzw Personen zu sorgen.Der Verschuldensvermutung des Paragraph 5, Absatz eins, VStG kann bei Erkennbarkeit der schweren Fahrzeugmängel nicht erfolgreich das Fehlen technischen Fachwissens entgegengehalten werden, zumal fehlendes technisches Fachwissen nicht davon befreit, für die ordnungsgemäße Wartung der Bauteile durch fachkundige Stellen bzw Personen zu sorgen.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Fahrzeug; Mangel; Verschulden;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.S.2419.001.2025Zuletzt aktualisiert am
20.05.2026