Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
29.05.2026Rechtssatz
Durch die Zuschlagserteilung nach Ablauf der Zuschlagsfrist wird kein subjektives öffentliches Recht der Bieter verletzt.
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Zuschlagsentscheidung; vertiefte Angebotsprüfung; Nachvollziehbarkeit; Zuschlagsfrist; Akteneinsicht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.VG.3.002.2026Zuletzt aktualisiert am
22.06.2026