RS Lvwg 2026/5/29 LVwG-VG-3/002-2026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.2026
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

29.05.2026

Rechtssatz

Durch die Zuschlagserteilung nach Ablauf der Zuschlagsfrist wird kein subjektives öffentliches Recht der Bieter verletzt.

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Zuschlagsentscheidung; vertiefte Angebotsprüfung; Nachvollziehbarkeit; Zuschlagsfrist; Akteneinsicht;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.VG.3.002.2026

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2026
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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