RS Lvwg 2026/5/29 LVwG-VG-3/002-2026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.2026
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

29.05.2026

Rechtssatz

Die Durchführung einer vertieften Angebotsprüfung nach § 137 Abs 3 BVergG liegt nicht im Ermessen des Auftraggebers.Die Durchführung einer vertieften Angebotsprüfung nach Paragraph 137, Absatz 3, BVergG liegt nicht im Ermessen des Auftraggebers.

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Zuschlagsentscheidung; vertiefte Angebotsprüfung; Nachvollziehbarkeit; Zuschlagsfrist; Akteneinsicht;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.VG.3.002.2026

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2026
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten