RS Lvwg 2026/6/1 LVwG-AV-675/001-2026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.06.2026
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

01.06.2026

Norm

InformationsfreiheitsG §6 Abs1 Z7 lita
InformationsfreiheitsG §11 Abs3
B-VG Art22a
DSGVO Art10
MRK Art10
  1. B-VG Art. 22a heute
  2. B-VG Art. 22a gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2024

Rechtssatz

Zu den relevanten Geheimhaltungsinteressen zählt jenes auf Wahrung des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten (§ 6 Abs 1 Z 7 lit a IFG), wie es sich aus § 1 DSG und Art 8 GRC ausdrücklich ergibt und wie es darüber hinaus als Aspekt des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art 8 EMRK und Art 7 GRC abgeleitet werden kann. Diese Gewährleistungen schließen eine Informationserteilung nicht von vornherein aus, verlangen jedoch die Prüfung, in welchem Umfang die betroffenen Geheimhaltungsinteressen Schutz verdienen. Ziel ist ein angemessener Ausgleich zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz (Bußjäger in Bußjäger/Dworschak, Informationsfreiheitsgesetz [2024], § 6, Rz 10).Zu den relevanten Geheimhaltungsinteressen zählt jenes auf Wahrung des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten (Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 7, Litera a, IFG), wie es sich aus Paragraph eins, DSG und Artikel 8, GRC ausdrücklich ergibt und wie es darüber hinaus als Aspekt des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Artikel 8, EMRK und Artikel 7, GRC abgeleitet werden kann. Diese Gewährleistungen schließen eine Informationserteilung nicht von vornherein aus, verlangen jedoch die Prüfung, in welchem Umfang die betroffenen Geheimhaltungsinteressen Schutz verdienen. Ziel ist ein angemessener Ausgleich zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz (Bußjäger in Bußjäger/Dworschak, Informationsfreiheitsgesetz [2024], Paragraph 6,, Rz 10).

Schlagworte

Auskunftsrecht; Informationsbegehren; Informationsbegriff; Verwaltungsstrafverfahren; Interessenabwägung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.AV.675.001.2026

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2026
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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