RS Lvwg 2026/6/2 LVwG-VG-2/002-2026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.06.2026
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

02.06.2026

Rechtssatz

Sofern eine Leistung nur durch widerrechtliches Handeln, nämlich etwa Missachtung von LKW-Fahrverboten, erbracht werden kann, hat dies zum Ausscheiden des Angebotes zu führen (vgl analog bei Verstößen von Angeboten gegen arbeits-, lohn- oder sozialrechtliche Vorschriften VKS Wien VKS-274/06).Sofern eine Leistung nur durch widerrechtliches Handeln, nämlich etwa Missachtung von LKW-Fahrverboten, erbracht werden kann, hat dies zum Ausscheiden des Angebotes zu führen vergleiche analog bei Verstößen von Angeboten gegen arbeits-, lohn- oder sozialrechtliche Vorschriften VKS Wien VKS-274/06).

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Zuschlagsentscheidung; Mitteilungspflicht; Eignung; Leistungsfähigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.VG.2.002.2026

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2026
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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