Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
06.06.2026Norm
ÄrzteG 1998 §98Rechtssatz
Es besteht kein individueller Billigkeits- oder Ermessensspielraum, um eine von den objektiven Berechnungsregeln nach § 28 Satzung WFF abweichende finanzielle Besserstellung bei der Pensionsberechnung zu gewähren.Es besteht kein individueller Billigkeits- oder Ermessensspielraum, um eine von den objektiven Berechnungsregeln nach Paragraph 28, Satzung WFF abweichende finanzielle Besserstellung bei der Pensionsberechnung zu gewähren.
Schlagworte
Freie Berufe; Ärzte; Wohlfahrtsfonds; Altersversorgung; Bemessung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.AV.12.001.2024Zuletzt aktualisiert am
30.06.2026