Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
06.07.2026Norm
StVO 1960 §20 Abs2Rechtssatz
Die Gesetzesmaterialien (2092 BlgNR 27. GP) führen aus, welche Aspekte bei der Prognose iSd § 99c Abs 1 StVO Berücksichtigung finden können („zB bei Vorliegen wiederholter, hoher Geschwindigkeitsüberschreitungen und rücksichtslosem Verhalten, im Gegensatz zu vereinzelten, geringen Überschreitungen“).Die Gesetzesmaterialien (2092 BlgNR 27. Gesetzgebungsperiode führen aus, welche Aspekte bei der Prognose iSd Paragraph 99 c, Absatz eins, StVO Berücksichtigung finden können („zB bei Vorliegen wiederholter, hoher Geschwindigkeitsüberschreitungen und rücksichtslosem Verhalten, im Gegensatz zu vereinzelten, geringen Überschreitungen“).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Geschwindigkeit; Überschreitung; Verfahrensrecht; Verfall; Kosten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.S.95.001.2026Zuletzt aktualisiert am
22.07.2026