Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
06.07.2026Norm
BauO NÖ 2014 §6 Abs2 Z2Rechtssatz
§ 6 Abs 2 Z 3 NÖ BO 2014 schützt nur vor einer Abweichung des Bauvorhabens von der zulässigen Bebauungshöhe, nicht aber vor einer Einschränkung der zulässigen Bebauungshöhe bei einem zukünftigen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück auf Grund der Verpflichtung zur Einhaltung der OIB-Richtlinie 3.Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 3, NÖ BO 2014 schützt nur vor einer Abweichung des Bauvorhabens von der zulässigen Bebauungshöhe, nicht aber vor einer Einschränkung der zulässigen Bebauungshöhe bei einem zukünftigen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück auf Grund der Verpflichtung zur Einhaltung der OIB-Richtlinie 3.
Schlagworte
Bau- und Raumordnungsrecht; Baubewilligung; Nachbarrechte; subjektiv-öffentliches Recht; Emissionen; Belichtung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.AV.1395.001.2025Zuletzt aktualisiert am
22.07.2026