Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
06.07.2026Norm
BauO NÖ 2014 §6 Abs2 Z2Rechtssatz
Eine Verletzung des Rechts nach § 6 Abs 2 Z 3 NÖ BO 2014 auf Einhaltung der Bebauungshöhe bloß durch eine Abgasanlage ist nicht möglich, weil gemäß § 53 Abs 5 NÖ BO 2014 Abgasanlagen bei der Berechnung der Gebäudehöhe außer Betracht bleiben.Eine Verletzung des Rechts nach Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 3, NÖ BO 2014 auf Einhaltung der Bebauungshöhe bloß durch eine Abgasanlage ist nicht möglich, weil gemäß Paragraph 53, Absatz 5, NÖ BO 2014 Abgasanlagen bei der Berechnung der Gebäudehöhe außer Betracht bleiben.
Schlagworte
Bau- und Raumordnungsrecht; Baubewilligung; Nachbarrechte; subjektiv-öffentliches Recht; Emissionen; Belichtung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.AV.1395.001.2025Zuletzt aktualisiert am
22.07.2026