Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956Norm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung der Behandlung der Beschwerde betreffend Regelungen des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechts von Beamten hinsichtlich des VergleichsstichtagsRechtssatz
Soweit die Beschwerde verfassungsrechtliche Fragen berührt, als die Rechtswidrigkeit der die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtsvorschriften behauptet wird, lässt ihr Vorbringen vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH, der zufolge dem Gesetzgeber bei der Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Beamten ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum offengelassen ist, die behauptete Rechtsverletzung, die Verletzung in einem anderen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht oder die Verletzung in einem sonstigen Recht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, Dienstrecht, Stichtag, Vorrückungsstichtag, RechtspolitikEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E2218.2024Zuletzt aktualisiert am
23.06.2026