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L90 RaumplanungNorm
B-VG Art130 Abs4, Art144 Abs1Leitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht betreffend die Versagung einer Ausnahmebewilligung für die Errichtung eines Zubaus wegen Anwendung einer im Entscheidungszeitpunkt nicht mehr dem Rechtsbestand angehörenden BestimmungRechtssatz
Das LVwG Vlbg geht davon aus, dass sich seine Kontrolle gemäß Art130 Abs4 B?VG auf die Frage zu beschränken habe, ob der Gemeindevorstand der Gemeinde Klaus das Ermessen bei seiner Entscheidung gemäß §35 Abs2 Vlbg RaumplanungsG 1996 im Sinne des Gesetzes geübt habe. In Folge überprüft das LVwG die vom Gemeindevorstand der Gemeinde Klaus im Versagungsbescheid vom 24.03.2025 vorgenommene Beurteilung, die beantragten Ausnahmen beeinträchtigten die gemäß §35 Abs2 erster Satz Vlbg RaumplanungsG 1996 zu berücksichtigenden Zielsetzungen, und erblickt in der vom Gemeindevorstand vorgenommenen Beurteilung keine Rechtswidrigkeit. Dabei überprüft das LVwG das Vorliegen eines Widerspruches der beantragten Ausnahmen mit der Zielsetzung des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus vom 14.05.1997 betreffend den Teilbebauungsplan Vorderer Tschütsch vom 14.05.1997 hinsichtlich der Gewährleistung eines harmonischen Siedlungsgefüges.
Dabei übersieht jedoch das LVwG, dass im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses der Teilbebauungsplan Vorderer Tschütsch bereits außer Kraft getreten war. Der Bebauungsplan der Gemeinde Klaus vom 05.03.2025 trat nämlich mit dem der Kundmachung folgenden Tag, somit am 26.09.2025, in Kraft. Durch das Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes traten alle bisher gültigen Verordnungen zum Bebauungsplan sowie Teilbebauungspläne – mit Ausnahme eines im gegenständlichen Verfahren nicht anwendbaren Bebauungsplanes (Betriebsgebiet Treietstraße) – außer Kraft.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Entscheidungserlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Derogation materielle, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Bebauungsplan, Raumplanung örtlicheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2026:E4201.2025Zuletzt aktualisiert am
02.06.2026