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90/01 StraßenverkehrsrechtNorm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung mangels Darlegung von BedenkenRechtssatz
Was die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen nach §97 Abs5 dritter Satz StVO 1960 betrifft, so handelt es sich dabei um eine Rechtsverordnung. Die Beschwerdeführerin bringt gegen die Anordnung aber abgesehen vom allgemein gehaltenen Vorwurf der "Unverhältnismäßigkeit" keine Bedenken vor. Auch beim VfGH sind keine Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit der aus Anlass einer Schwerverkehrskontrolle angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung entstanden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, VfGH / Bedenken, Geschwindigkeitsbeschränkung, Verkehrsbeschränkungen, StraßenpolizeiEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2026:E3868.2025Zuletzt aktualisiert am
10.06.2026