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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden betreffend die Erlassung einer Rückkehrentscheidung gegen eine Staatsangehörige der Mongolei mangels aktueller Feststellungen zum Privat- und FamilienlebenRechtssatz
Das BVwG hat in seiner Entscheidung vom Oktober 2025 bei der Bewertung des Privat- und Familienlebens der Beschwerdeführerin die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens und der Beweiswürdigung des bekämpften Bescheides aus Mai 2023 übernommen, denen eine Einvernahme der Beschwerdeführerin aus März 2022 und eine Stellungnahme aus November 2022 zugrunde lagen (Eheschließung mit einem österreichischen Staatsbürger 2020). Das Privat- und Familienleben eines Menschen kann sich jedoch in einem Zeitraum von drei Jahren entscheidend ändern, weshalb eine Beurteilung durch das BVwG zum Zeitpunkt der Entscheidung verfassungsgesetzlich geboten war.
Eine solche Beurteilung zum Zeitpunkt der Entscheidung ist im vorliegenden Fall – wie sich aus dem Gerichtsakt ergibt – nicht erfolgt. Das BVwG hat auch keine mündliche Verhandlung durchgeführt oder der Beschwerdeführerin auf sonstige Weise die Gelegenheit zur Wahrung des Parteiengehörs bzw zur Stellungnahme zu ihrem Privat- und Familienleben gegeben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung, Privat- und Familienleben, Verhandlung mündliche, Einreiseverbot, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2026:E3830.2025Zuletzt aktualisiert am
26.06.2026