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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Zurückweisung von Anträgen auf internationalen Schutz einer - zum Teil in Griechenland schutzberechtigten - Familie von afghanischen Staatsangehörigen; keine hinreichende Auseinandersetzung mit der Sicherheits- und Versorgungslage, der in Österreich geborenen BeschwerdeführerinRechtssatz
Die vom BVwG im Hinblick auf die in Österreich geborene Beschwerdeführerin, die noch nie in Griechenland war, dort keinen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat und der daher auch (dort oder in einem anderen relevanten Staat) nicht der Status einer Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt worden ist, angestellte Prognoseentscheidung, ob ihr nach einer "Überstellung" nach Griechenland ein Schutzstatus zuerkannt werden wird, erweist sich als irrelevant; die auf diese Prognoseentscheidung aufbauende, den Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz (gestützt auf §4a AsylG 2005) zurückweisende Entscheidung des BVwG verkennt die Rechtslage grob und erweist sich damit als willkürlich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht / Vulnerabilität, Drittstaatsicherheit, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Außerlandesbringung, Privat- und FamilienlebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2026:E3440.2025Zuletzt aktualisiert am
01.07.2026