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L92 SozialrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses im Quasianlassfall wegen Anwendung einer verfassungswidrigen GesetzesbestimmungSpruch
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
Begründung
Entscheidungsgründe
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, Kinder, Auskunftsrecht, KindschaftsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2026:E3939.2025Zuletzt aktualisiert am
05.06.2026