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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Nichtzuerkennung des Status subsidiär Schutzberechtigter an zwei Staatsangehörige von Sierra Leone mangels hinreichender Auseinandersetzung mit den VersorgungsmöglichkeitenRechtssatz
Vor dem Hintergrund der getroffenen Länderberichte stützt sich die Einschätzung des BVwG, dass die Beschwerdeführer, eine alleinerziehende Mutter und ein knapp zwei Jahre altes Kleinkind, bei einer Rückkehr nach Sierra Leone nicht in eine existenzielle Notlage gerieten, maßgeblich darauf, dass die Beschwerdeführerin in ihrer Heimat über "tragfähige" familiäre und soziale Bindungen verfüge, von denen sie zumindest für die erste Zeit nach ihrer Rückkehr Unterstützung erwarten könne. Diese Beurteilung ist auf Grundlage der Feststellungen des BVwG nicht nachvollziehbar. Nach diesen handle es sich bei den familiären und sozialen Bindungen der Beschwerdeführerin um ihre sechsjährige Tochter, ihre Schwester und "weitere Familienangehörige". Ob die Schwester der Erstbeschwerdeführerin einer Arbeit nachgeht, ist den Feststellungen nicht zu entnehmen; diese legen jedoch nahe, dass sie über keine eigene Unterkunft verfüge. Von welchen "weiteren Familienangehörigen" das BVwG ausgeht und ob diese willens und in der Lage sind, die Beschwerdeführer zu unterstützen, ist dem angefochtenen Erkenntnis ebenfalls nicht zu entnehmen. Mit dem gegenteiligen Vorbringen in der Beschwerde, dass es keine Familienangehörigen gebe, die die Beschwerdeführer wirksam unterstützen könnten und dass sie bei einer Rückkehr "auf sich allein gestellt" wären, setzt sich das BVwG nicht auseinander.
Wenn das BVwG auch darauf verweist, dass die Erstbeschwerdeführerin arbeitsfähig sei und mit ihrer Arbeit als Händlerin "auch vor ihrer Ausreise offenbar in der Lage [gewesen sei], für sich und ihre noch dort lebende Tochter zu sorgen", lässt es gänzlich außer Acht, dass sich ihre Situation seither insofern verändert hat, als sie nunmehr Mutter eines knapp zwei Jahre alten, betreuungsbedürften Kleinkindes ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht / Vulnerabilität, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung, Kinder, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2026:E210.2026Zuletzt aktualisiert am
23.07.2026