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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144 Abs1Leitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme mangels Darlegung eines WiederaufnahmegrundsRechtssatz
Da der vorliegende Antrag lediglich auf diverse Krankheiten des Antragstellers verweist, ist der Antrag nicht auf einen gesetzlichen Anfechtungsgrund gestützt und sohin gemäß §538 Abs1 ZPO zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiederaufnahme, VfGH / FormerfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2026:E717.2026Zuletzt aktualisiert am
12.06.2026