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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf nachträgliche Abtretung einer Beschwerde an den VwGH eines – bereits vor Beschwerdeerhebung aufgelösten – Vereins mangels LegitimationRechtssatz
Die Zurückweisung der Beschwerde des antragstellenden Vereins gegen einen Beschluss des LVwG Stmk erfolgte aus dem Grund der fehlenden Legitimation zur Erhebung der Beschwerde, weil der antragstellende Verein bereits vor Erhebung der Beschwerde aufgelöst war. Mangels Rechtspersönlichkeit ist der antragstellende Verein daher auch nicht berechtigt, einen Antrag auf nachträgliche Abtretung der Beschwerde gemäß §87 Abs3 VfGG iVm Art144 Abs3 B?VG zu stellen.Die Zurückweisung der Beschwerde des antragstellenden Vereins gegen einen Beschluss des LVwG Stmk erfolgte aus dem Grund der fehlenden Legitimation zur Erhebung der Beschwerde, weil der antragstellende Verein bereits vor Erhebung der Beschwerde aufgelöst war. Mangels Rechtspersönlichkeit ist der antragstellende Verein daher auch nicht berechtigt, einen Antrag auf nachträgliche Abtretung der Beschwerde gemäß §87 Abs3 VfGG in Verbindung mit Art144 Abs3 B?VG zu stellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Vereinsrecht, Vereinsauflösung, VfGH / AbtretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2026:E508.2025Zuletzt aktualisiert am
12.06.2026