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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des FinanzstrafG mangels Zuständigkeit des VfGH; abweisende Entscheidung des Landesgerichts über einen Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens keine in erster Instanz entschiedene RechtssacheSpruch
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Begründung
Begründung
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Parteiantrag, Finanzstrafrecht, StrafrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2026:G106.2026Zuletzt aktualisiert am
30.06.2026