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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144Leitsatz
Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung soweit mit dem Erkenntnis eines LVwG die Verpflichtung zur Erteilung von Informationen ausgesprochen wird; Unmöglichkeit der Rückgängigmachung der Erteilung von Informationen im Fall der Aufhebung des Erkenntnisses; keine Gewährung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Beschluss des LVwG betreffend die Versagung der Parteistellung mangels Vollzugstauglichkeit und KonkretisierungSpruch
Begründung
Begründung
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebende, Informationsfreiheit, Parteistellung, VfGH / Legitimation, Rechtsschutz, Datenschutz, LandesverwaltungsgerichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2026:E1920.2026Zuletzt aktualisiert am
10.07.2026