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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183 Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2023/15/0028 B 5. August 2025 RS 1Stammrechtssatz
Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel an sich ungeeignet ist, über den Gegenstand der Beweisaufnahme einen Beweis zu liefern und damit zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts beizutragen (vgl. VwGH 1.6.2023, Ra 2020/17/0009, mwN).Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel an sich ungeeignet ist, über den Gegenstand der Beweisaufnahme einen Beweis zu liefern und damit zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts beizutragen vergleiche VwGH 1.6.2023, Ra 2020/17/0009, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130047.L02Im RIS seit
14.04.2026Zuletzt aktualisiert am
11.05.2026