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34 MonopoleNorm
TabMG 1996 §29Rechtssatz
Das Vorzugsrecht iSd § 29 TabMG 1996 bedeutet keinen Ausschluss nicht vorzugsberechtigter Bieter von der Teilnahme an der Ausschreibung, sondern lediglich eine Bevorzugung von vorzugsberechtigten Personen iSd § 29 Abs. 3 TabMG 1996 bei der Vergabe des ausgeschriebenen Tabakfachgeschäftes.Das Vorzugsrecht iSd Paragraph 29, TabMG 1996 bedeutet keinen Ausschluss nicht vorzugsberechtigter Bieter von der Teilnahme an der Ausschreibung, sondern lediglich eine Bevorzugung von vorzugsberechtigten Personen iSd Paragraph 29, Absatz 3, TabMG 1996 bei der Vergabe des ausgeschriebenen Tabakfachgeschäftes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2023040007.J05Im RIS seit
21.04.2026Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026