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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §81Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/04/0204 E 30. Juni 2004 RS 6 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Gegenstand der Genehmigung ist die KONKRETE BETRIEBSANLAGE, wie sie anhand der Projektunterlagen beantragt worden ist. Ein konsenswidriger Betrieb der (unter Auflagen genehmigten) Betriebsanlage bzw. mögliche künftige Entwicklungen, die eine Änderung der Betriebsanlage darstellen würden, sind dem Konsenswerber im Bewilligungsverfahren nicht zu unterstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025040231.L05Im RIS seit
07.04.2026Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026