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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §6 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Kleiser und die Hofräte Dr. Mayr und Mag. Brandl als Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Vonier, über die Fristsetzungsanträge des D D, vertreten durch Mag. Andrea Eisner, Rechtsanwältin in Wien, als bestellte Verfahrenshelferin, diese vertreten durch Dr. Claudia Stoitzner, MBA, Rechtsanwältin in Wien, gegen das Bundesverwaltungsgericht wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheiten über die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen und Berufsqualifikationen nach der GewO 1994, den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Fristsetzungsanträge werden zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 17. März 2026
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:FR2025040012.F00Im RIS seit
14.04.2026Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026