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14/02 GerichtsorganisationNorm
AVG §18 Abs3Rechtssatz
Allein das Fehlen eines Hinweises auf eine elektronische Fertigung oder eine Amtssignatur auf dem im Papierakt einliegenden Ausdruck der Erledigung lässt keine Rückschlüsse auf eine fehlende Genehmigung im elektronischen Akt zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023160082.L02Im RIS seit
12.05.2026Zuletzt aktualisiert am
26.05.2026