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E6JNorm
UStG 1994 §6 Abs1 Z1Rechtssatz
Auch wenn der Buchnachweis keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung ist, so kann der Verstoß gegen eine formelle Anforderung zur Versagung der Mehrwertsteuerbefreiung führen, wenn er den sicheren Nachweis verhindert, dass die materiellen Anforderungen erfüllt wurden (vgl. VwGH 24.4.2024, Ra 2022/15/0042, mit Verweis auf EuGH 8.11.2018, Cartrans Spedition, C-495/17, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).Auch wenn der Buchnachweis keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung ist, so kann der Verstoß gegen eine formelle Anforderung zur Versagung der Mehrwertsteuerbefreiung führen, wenn er den sicheren Nachweis verhindert, dass die materiellen Anforderungen erfüllt wurden vergleiche VwGH 24.4.2024, Ra 2022/15/0042, mit Verweis auf EuGH 8.11.2018, Cartrans Spedition, C-495/17, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62017CJ0495 Cartrans Spedition VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025150003.L02Im RIS seit
14.04.2026Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026